„Wieder gut machen?“ - Der Umgang mit den Opfern des Nationalsozialismus nach 1945
Das Defizit des österreichischen Staates, Mitverantwortung für seine NS-Vergangenheit zu übernehmen und für eine „Wiedergutmachung“ aufzukommen, wurde erst in den späten 1980er Jahren bewusst wahrgenommen. Konkrete Folge dieses Perspektivenwechsels auf die NS-Vergangenheit war eine Neuorientierung der Entschädigungs- und Restitutionspolitik in Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Damit wurde zum Teil auch auf unzureichende gesetzliche Maßnahmen in der Opferfürsorge der Zweiten Republik reagiert.
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