Mit dem Tod bestraft
- https://www.erinnern.at/bundeslaender/wien/termine/mit-dem-tod-bestraft
- Mit dem Tod bestraft
- 2008-02-07T18:00:00+01:00
- 2008-02-07T20:00:00+01:00
- Ein Symposium der Österreichischen Liga für Menschenrechte und der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz. Die Todesstrafe in Österreich im 20. Jhdt.
07.02.2008 von 17:00 bis 19:00 (CET / UTC100)
Wien
wien
Die Todesstrafe in Österreich im 20. Jhdt.
Ein Symposium
der
Österreichischen Liga für Menschenrechte
und der
Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz
in Kooperation mit dem
Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung
der Karl-Franzens-Universität Graz
und
CLIO Verein für Geschichts- und Bildungsarbeit Graz
Die gesetzliche Verankerung der Todesstrafe ist im Grunde genommen keine Frage von Demokratie
und Rechtsstaat- lichkeit, sondern liegt in der Rechtsethik begründet. Damit verbunden sind Fragestellungen wie:
Welches Strafausmaß ist etwa bei Kapitalverbrechen angemessen – lebensläng- liche Gefängnisstrafe,
mitunter zum Tod führende Arbeits- einsätze oder die Todesstrafe? Wie sehr wird dabei die Menschenwürde
beschnitten, das Recht auf Leben verletzt? Darf eine Gesellschaft "Rache" für Ermordete üben?
Die Ethik paart sich mit Fragen der Wirtschaftlichkeit im Voll- zug sowie mit dem Ruf nach Prävention und
Abschreckung: Wenn auch erwiesenermaßen die Todesstrafe keine Aus- wirkungen auf die tatsächliche
Ausführung eines Verbre- chens hat, so berufen sich BefürworterInnen dieser Strafform nach wie vor primär
auf dieses Argument.
Die Todesstrafe scheint Sicherheit zu vermitteln: Gerade in – wirtschaftlichen und politischen –
Krisensituationen wird der Ruf nach der Todesstrafe laut. Man glaubt, Besitz und Leben dadurch stärker schützten
zu können.
Für manch politischen Machthaber wiederum ist die Todes- strafe ein Mittel, um "Stabilität", etwa durch
das Ausschalten politischer Gegner, zu erwirken. Je totalitärer die Regierungs- form, desto häufiger verlässt
dabei die Todesstrafe rechts- staatliches Terrain: Sie wird zum politischen Mord. Dessen Ahndung nach dem Sturz eines solchen
Regimes ist die Aufgabe nationaler wie internationaler Gerichtshöfe. Dabei stellt sich die Frage: Ist die Todesstrafe und
in der Folge die Hinrichtung eine adäquate Form der Bestrafung von Kriegs- und Humanitätsverbrechen? Doch auch die
Exekution von Tätern auf der Grundlage des "Volkszornes" ist nicht außer Acht zu lassen.
Am 7. Februar 1968 wurde in Österreich die Todesstrafe endgültig abgeschafft.
Anlässlich dieses Jahrestages veranstalten die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz und die
Österreichische Liga für Menschen- rechte das Symposion Mit dem Tod bestraft. Die Todesstrafe in
Österreich im 20. Jhdt., bei dem die Anwendung der Todes- strafe in Österreich unter Berücksichtigung der
jeweils vorherrschenden politischen Diskurse dargestellt wird. Denn dem 1968 umgesetzten – durchaus nicht unumstrittenen –
Entschluss zur völligen Abschaffung der Todesstrafe ging eine lang andauernde Diskussion über einen humanen Strafvollzug und
über das Für und Wider der Todesstrafe voraus.
Das Symposion beschäftigt sich aber nicht nur mit der gesetzlichen
Abschaffung der Todesstrafe in Österreich, sondern beleuchtet auch den
nationalen und internationalen Diskurs der Jahre danach: den Wandel in
der Bewertung der Todesstrafe in der Bevölkerung, die Unterzeichnung
der UN-Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe 1988, den Beitritt
Österreichs zur Europäischen Union und somit die Positionierung zu
Europäischen Werten (also auch gegen die Todesstrafe) und schließlich
gehen wir der Frage nach, wie sich heute Österreich und die EU
international im Kampf gegen die Todesstrafe engagieren.
Die Geschichte zeigt, wie sehr wirtschaftliche Interessen (etwa eines kostengünstigen Strafvollzugs), populistische
Slogans und eine totalitäre Staatsphilosophie ethische Überlegungen in den Hintergrund drängen können.
Europa hat sich klar gegen die Todesstrafe positioniert. Es gibt dennoch zahlreiche Staaten auf der Welt – selbst
demokra- tisch regierte –, in denen die Todesstrafe vollzogen wird. Betroffen davon sind dabei auch vollkommen
unschuldige Menschen.
Veranstaltungsort der Podiumsdiskussion am Abend 7. Februar 2008 ist der
Große Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen
Veranstaltungsort des ganztägigen Symposiums am 8. Februar 2008 ist der Kleine
Festsaal des Bundesministeriums für Justiz.
Donnerstag, 7. Februar 2008
Ort: Großer Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien
Beginn: 18.00 Uhr
der Podiumsdiskussion mit
Mit dem Tod bestraft 9.30 – 10.00 Uhr: Begrüßung Sektion 1: Die Todesstrafe in Österreich vor 1945 10.00 – 12.30: V1 + V2 + V3 + Diskussion (dazwischen Kaffeepause) V2: Univ.-Prof. Dr. Martin F. Polaschek (Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Karl-Franzens-Universität Graz): Die Todesstrafe im austrofaschistischen "Ständestaat" V3: Dr. Wolfgang Form (Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse, Philipps-Universität Marburg/Lahn Deutschland): Todesurteile gegen ÖsterreicherInnen durch die NS-Justiz 12.30 – 14.00 Uhr: Empfang des Bundesministeriums für Justiz Sektion 2: Die Todesstrafe in Österreich nach 1945 13.30 – 15.30 Uhr: V4 + V5 + V6 + Diskussion V5: Dr. Bernhard Sebl (Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Karl-Franzens-Universität Graz): Todesurteile im ordentlichen Verfahren V6: SC i. R. Dr. Roland Miklau (Bundesministerium für Justiz): Zur Abschaffung der Todesstrafe [angefragt] 15.30 – 15.45: Kaffeepause Sektion 3: Internationale Aspekte der Todesstrafe aus historischer und aktueller Sicht 15.45 – 18.00 Uhr: V7 + V8 + Diskussion V7: Dr. Winfried R. Garscha (Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz): Kriegsverbrechen und Todesstrafe aus historischer und aktueller Sicht V8: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek
(Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der
Karl-Franzens-Universität Graz sowie ETC – Europäisches Trainings- und
Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie Graz) 18.00: Schlussdebatte und Ende der Veranstaltung
UM ANMELDUNG WIRD GEBETEN: Dr. Elisabeth Ebner (Österreichische Liga für Menschenrechte) |
