Mathias Bauer - ein Opfer der NS-Homosexuellenverfolgung

Von Johann Kirchknopf - Mathias Bauer, ein Geschäftsmann aus Eisenstadt, unverheiratet, starb am 14. Jänner 1940 im Konzentrationslager Mauthausen im Alter von 43 Jahren. Er war von der Gestapo in „Vorbeugungshaft“ genommen und im KZ inhaftiert worden, nachdem er wegen „gleichgeschlechtlicher Unzucht“ verurteilt worden war. Lange hat er im KZ nicht überlebt.

Er wurde am 3. Juli 1939, nachdem er im Gefangenenhaus des Landgerichts für Strafsachen Wien II seine Haftstrafe verbüßt hatte, sogleich dem Polizeigefangenenhaus Roßauer Lände überstellt. Den „Rücküberstellungsantrag“ der Gestapo, mit dem die Überstellung einer Person an die Polizeibehörde nach Wegfall der strafrechtlichen Haftgründe angeordnet wurde, erhielt das Gericht, wie es üblich war, mitsamt der Strafanzeige am Beginn des gerichtlichen Strafverfahrens. Dabei war dieses für ihn noch verhältnismäßig glimpflich ausgegangen:

Am 3. Februar 1939 wurde Mathias Bauer in seiner Wohnung in Eisenstadt durch Beamte der Gestapo, Außenstelle Wiener Neustadt, verhaftet. Ein anderer Mann hatte bei seinem Verhör angegeben, unter anderem auch mit Mathias Bauer homosexuell verkehrt zu haben – es war üblich, dass die Gestapo nach dem sogenannten „Schneeballprinzip“ ermittelte und jede Spur nach weiteren „Unzuchtsgenossen“ verfolgte. Mathias Bauer war von Anfang an geständig. Er gab zu, über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl homosexueller Kontakte zu mehreren Männern gehabt zu haben und homosexuell veranlagt zu sein. Sämtliche sexuellen Kontakte waren einvernehmlich und mit erwachsenen Männern. Dies war auch für die Behörden zu keinem Zeitpunkt strittig. Die materiellen Zuwendungen, die er manchen seiner Partner gelegentlich zukommen ließ, reichten den Behörden nicht, um zusätzlich wegen des Vorwurfs der Prostitution zu ermitteln. Doch wurde Bauer immer wieder von einem seiner Sexualpartner Geld abgepresst mit der Drohung, die Behörden von dem sexuellen Verhältnis zu informieren. Aus diesem Grund wurde dieser dann auch wegen Erpressung belangt.

Die Gestapo wandte oft Prügel und Folter an, um Geständnisse zu erlangen. Dass Bauer seine Aussage unter Folter tätigte, kann nicht ausgeschlossen werden, doch hielt er diese Aussage auch noch vor Gericht aufrecht, als er von einem Verteidiger seiner Wahl vertreten wurde. Seine Unbescholtenheit und sein „volles und rückhaltloses Geständnis“, wie es der Richter ausdrückte, führten schließlich zu einem verhältnismäßig milden Urteil: fünf Monate schwerer Kerker, von denen er etwa die Hälfte bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt hatte. Aufgrund dieses Geständnisses erschien Bauer dem Richter auch als „besserungsfähig“, wie dieser im Urteil hervorstrich. Die gegenteilige Wirkung erzielte seine Offenheit bei den zuständigen Gestapobeamten. Diesen erschien er offensichtlich durch das Eingeständnis seiner homosexuellen Veranlagung und das Ausleben seiner Sexualität als eine Gefahr für die „Volksgemeinschaft“, weshalb er vorbeugend weggesperrt wurde, nachdem er seine gerichtlich verhängte Haftstrafe bereits verbüßt hatte. Als „Homosexueller“ gekennzeichnet, im mittleren Alter, hatte Mathias Bauer im KZ Mauthausen kaum eine Überlebenschance. Er verstarb wenige Monate nach seiner Einlieferung. Im Schreiben der Kommandantur an das Wiener Landgericht II, welches Bauer als Zeugen in einem anderen Verfahren gegen einen seiner Sexualpartner vernehmen wollte, ist keine Todesursache vermerkt.

Die Strafverfolgung von Homosexuellen ging weiter. Auch nach dem Ende des NS-Regimes fuhren die Gerichte unvermindert fort. Erst 2005 wurden Homosexuelle als Opfer des NS-Regimes im Opferfürsorgesetz anerkannt. Es wurde dennoch in Österreich keiner einzigen Person der Status eines homosexuellen Opfers des Nationalsozialismus nach diesem Gesetz jemals zuerkannt.

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Quellen:

Strafverfahren gegen Mathias Bauer, Wiener Stadt- und Landesarchiv (WStLA), Landesgericht für Strafsachen, A11 – Vr-Strafakten: LG 2, 711/1939

Fotoquelle: Gestapo-Kartei: Mathias Bauer, Wiener Stadt- und Landesarchiv, Gestapo, K1.

In: https://raumdernamen.mauthausen-memorial.org/index.php?id=4&p=714

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NS-Verfolgung Homosexueller
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Burgenland