Historische Hintergründe zum Jahr 1945

Im Folgenden stellt ERINNERN:AT Kurztexte, Literaturempfehlungen und Links zu ausgewählten Aspekten des Jahres 1945 bereit, die Lehrpersonen historische Hintergrundinformationen zur Ereignisgeschichte Österreichs 1945 liefern. Weitere Kurztexte und Quellen finden sich im umfangreichen Lexikon zur österreichischen Zeitgeschichte des Hauses der Geschichte Österreichs: www.hdgoe.at/category/lexikon

Das Jahr 1945 markiert die doppelte Befreiung von Krieg und Nationalsozialismus. Durch die vollständige Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg offiziell in Europa und Österreich. Drei Tage zuvor, am 5. Mai, war das Konzentrationslager Mauthausen von den Alliierten befreit worden. Diesen beiden Ereignissen vorausgegangen war ein Prozess, in dem sich außerhalb und innerhalb der einstigen Landesgrenzen Österreichs Gegensätzliches gleichzeitig ereignete. Während Wien bereits im April durch sowjetische Truppen befreit worden war, eskalierte in anderen Teilen des Landes zum Ende des NS-Regimes die Gewalt.

Vielfältig, ambivalent und konträr waren nicht nur die Ereignisse, sondern auch die persönlichen Erfahrungen, die die Menschen in Österreich im Jahr 1945 machten. Dasselbe gilt für die vielfältigen und unterschiedlichen Erwartungen, die Menschen an einen Neubeginn hatten. Während sich für einen Teil der Bevölkerung Fragen des Wiederaufbaus stellten, ging es für andere um Fragen nach Auswanderung und/oder Rückkehr.

„Endphaseverbrechen“

Zum Ende der NS-Herrschaft in Österreich, als die Befehlsgewalt vielerorts auf lokale EntscheidungsträgerInnen übergegangen war, eskalierte an vielen Orten die Gewalt. Tausende Menschen fielen kurz vor Kriegsende sog. „Endphaseverbrechen“ zum Opfer. Zu diesen Verbrechen zählen u.a. die „Todesmärsche“ zehntausender ungarisch-jüdischer ZwangsarbeiterInnen, die zum Bau des „Südostwalls“ eingesetzt worden waren und in den letzten Wochen des Kriegs in Richtung Konzentrationslager Mauthausen getrieben wurden. Im Zuge solcher „Räumungsaktionen“, bewacht von SS, Volkssturm und Gendarmerie, wurden neben ZwangsarbeiterInnen auch Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge durch das Land getrieben. Sie wurden erschossen, verhungerten, erfroren oder starben an Erschöpfung. Noch im April 1945 wurden Jüdinnen und Juden, Kärntner SlowenInnen, wie auch Widerständige von den Nationalsozialisten ermordet, Deserteure hingerichtet und abgeschossene US-Flugzeugbesatzungen gelyncht. Eines der größten NS-„Endphaseverbrechen“ ereignete sich im südburgenländischen Rechnitz, beim sog. „Kreuzstadl“, wo in der Nacht von 24. auf 25. März 1945 ca. 180 ungarische Juden erschossen wurden. 

Link: Haus der Geschichte Österreich, Webausstellung „41 Tage. Kriegsende 1945 – Verdichtung der Gewalt“, URL: https://hdgoe.at/category/41-tage

Weiterlesen: Eleonore Lappin-Eppel, Ungarisch-Jüdische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in Österreich 1944/45: Arbeitseinsatz – Todesmärsche – Folgen, Wien 2010.



Todesmarsch bei Hieflau, Steiermark, 8./9.4.1945. Foto: Chrysant Grossmann, © Heimo Halbrainer

Die Befreiung des Konzentrationslagers Mauthausen

Im Konzentrationslager Mauthausen und seinen Außenlagern waren zwischen 1938 und 1945 rund 200.000 Menschen aus mehr als 40 verschiedenen Nationen interniert. Sie wurden von den Nationalsozialisten als Jüdinnen und Juden, Roma und Sinti, Homosexuelle, „Asoziale“, Kriminelle oder aufgrund ihrer politischen oder religiösen Überzeugung verfolgt und ins KZ Mauthausen deportiert. Mindestens 90.000 Häftlinge überlebten die KZ-Haft nicht.

Das KZ Mauthausen und seine Außenlager zählten zu den letzten Lagern, die befreit wurden. Mit dem Vorrücken der alliierten Truppen begann die SS im April 1945 damit, Spuren und Beweise ihrer Verbrechen zu vernichten. Die letzten Angehörigen der SS-Wachmannschaften flohen am 3. Mai aus dem Lager. Zwei Tage später, am 5. Mai, erreichte ein Spähtrupp der US-Army Mauthausen, bevor das Lager schließlich am 6. Mai von amerikanischen Einheiten besetzt und ca. 40.000 Häftlinge befreit wurden. Mit der Befreiung des KZ Loibl in Kärnten am 8. Mai wurde dem nationalsozialistischen Lagersystem Mauthausen ein Ende gesetzt.

Bei einer Feier am Appellplatz Mauthausen wurden am 16. Mai 1945 die sowjetischen Häftlinge verabschiedet und Vertreter des Internationalen Häftlingskomitees riefen mit dem „Mauthausen-Schwur“ zur Errichtung einer „Welt des freien Menschen“ auf.

Link: KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Die Befreiung 

Weiterlesen: Das Konzentrationslager Mauthausen 1938-1945. Katalog zur Ausstellung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen, Wien 2013.



Befreite Häftlinge bei der Demontage des Reichsadlers über der Einfahrt zum Garagenhof des Lagers Mauthausen, 5. Mai 1945. Foto: US Signal Corps, © Archiv der KZ-Gedenkstätte Mauthausen


Displaced Persons und DP-Camps 

Nach 1945 irrten mehr als zehn Millionen Displaced Persons, verschleppte Personen, die sich nach Kriegsende außerhalb ihrer Heimatländer befanden, durch Europa. Hundertausende DPs – Holocaustüberlebende, ehemalige KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene, ZwangsarbeiterInnen – waren im Mai 1945 auf österreichischem Boden, ab dem Sommer 1945 wurde Österreich zum Transitland für den Exodus Holocaustüberlebender auch aus Ostmitteleuropa. Von der UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) und dem JOINT (American Jewish Joint Distribution Commitee) unterstützte DP-Camps entstanden u.a. in Wien im ehemaligen Rothschildspital, in Linz-Bindermichl, Ebensee, Bad Ischl, Bad Gastein, Saalfelden, Salzburg, Judenburg und Trofaiach. Die Untergrundhilfsorganisation Bricha organisierte die Auswanderung und Flucht von jüdischen DPs nach Palästina .
Die Überlebenden harrten zum Teil mehrere Jahre in den DP-Camps aus, sie bauten in den Lagern Strukturen für Religion, Bildung, Gesundheit und Kultur auf und sammelten Beweise für die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

Link: Yad Vashem Online-Ausstellung „Jüdisches Leben in den DP-Lagern. 1945-1956“ mit zahlreichen Sachtexten, Dokumenten, Fotografien und pädagogischen Materialien.

Weiterlesen: Thomas Albrich (Hg.), Flucht nach Eretz Israel. Die Bricha und der jüdische Exodus durch Österreich nach 1945, Innsbruck 1998.



Karte der jüdischen DP-Camps in Österreich, Simon Wiesenthal, Linz 1948. © Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust Studien

"Besatzungszeit" – Wiedererrichtung der Demokratie – Gründung der Zweiten Republik

Noch vor Kriegsende und Befreiung vom Nationalsozialismus beschloss die Provisorische Staatsregierung von SPÖ, ÖVP und KPÖ am 27. April 1945 ihre erste Regierungserklärung. In der „Proklamation der Vorstände der antifaschistischen Parteien Österreichs“ wurde die Wiederrichtung des Staates Österreich auf Basis der Verfassung von 1920 und den Grenzen von 1937 beschlossen. In der Proklamation wurde auch das Selbstverständnis von Österreich als „erstem Opfer“ des Nationalsozialismus festgeschrieben – ein jahrzehntelang dominierender Mythos, der in markantem Widerspruch zur Realität der Jahre 1938 bis 1945 stand und jede Involvierung, Eigeninitiative und Mitverantwortung von ÖsterreicherInnen an den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen bestritt.

Im Juli 1945 wurde Österreich in vier Besatzungszonen unterteilt: Französische Truppen besetzten Vorarlberg und Nordtirol, die britische Armee kontrollierte Osttirol, Kärnten und die Steiermark. Unter sowjetische Kontrolle fielen Niederösterreich, Burgendland und das Mühlviertel; Salzburg und Oberösterreich südlich der Donau bildeten die US-amerikanische Besatzungszone. In Wien waren alle vier Besatzungsmächte vertreten. 

Die ersten Nationalratswahlen der Zweiten Republik fanden am 25. November 1945 statt. Wahlberechtigt waren rund 3,5 Millionen ÖsterreicherInnen, nicht zugelassen zur Stimmabgabe waren ca. 800.000 ehemalige NSDAP-Mitglieder. Die ÖVP wurde stimmenstärkste Partei und unter Bundeskanzler Leopold Figl bildete sich eine Konzentrationsregierung mit ÖVP, SPÖ und KPÖ. Die „Besatzungszeit“ und Verwaltung durch die Alliierten (USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion) dauerte offiziell bis zum Abschluss des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 an.  

Link: Online-Ausstellung Befreiung und Besetzung der Österreichischen Mediathek 

„Entnazifizierung“ und Nachkriegsjustiz

Die „Entnazifizierung“ war unmittelbar nach der Befreiung eines der wichtigsten Ziele der Alliierten, die Angehörige der NS-Eliten in den Lagern Glasenbach und Wolfsberg internieren ließ. Die gesetzliche Grundlage zur justiziellen Auseinandersetzung mit dem NS-Regime bildeten zunächst das Verbotsgesetz und das Kriegsverbrechergesetz von Juni 1945. Strafverfahren wurden an eigens eingerichteten Volksgerichten geführt. Bei eigenen Registrierungsstellen im Wiener Magistrat wurden von den fast 700.000 NSDAP-Mitgliedern rund 540.000 Personen als Mitglieder der NSDAP, der SA oder SS erfasst. Mit dem „Nationalsozialistengesetz“ von 1947 erfolgte eine Einteilung der registrierungspflichtigen Personen in „Belastete“ und „Minderbelastete“. 
Nachdem sich bereits ab 1947 Abgeordnete der ÖVP und SPÖ für eine Lockerung der Maßnahmen gegen ehemalige NationalsozialistInnen eingesetzt hatten, beschloss der Nationalrat ein Jahr später die „Minderbelastetenamnestie“, von der ca. 500.000 Personen betroffen waren und damit auch das aktive Wahlrecht zurückerhielten. Fast alle waren „sühnepflichtig“ – sie hatten eine vermögensabhängige Abgabe zu zahlen und waren zum Teil in der Berufsausübung beschränkt. Eine Generalamnestie auch für schwer belastete NationalsozialistInnen wurde 1957 erlassen, zwei Jahre davor waren die Volksgerichte aufgehoben worden. 

Link: DÖW-Ausstellung „Entnazifizierung und Ahnung von NS-Verbrechen“

Weiterlesen: Claudia Kuretsidis-Haider/Winfried R. Garscha/Siegfried Sanwald, Verfahren vor den österreichischen Volksgerichten. In: Verfolgung und Ahndung DÖW-Jahrbuch 2021, Wien 2021, S. 15-104. 



Meldeblatt zur Registrierung der Nationalsozialisten, 1945 © Dokumentationsarchiv des österr. Widerstandes, DÖW Signatur 19074

Rückkehr nach und Auswanderung von Österreich nach 1945 

Dass die Rückkehr der von den Nationalsozialisten vertriebenen österreichischen Jüdinnen und Juden ein klares Minderheitenphänomen war, kann mit Gründen erklärt werden, wie sie zum Teil auch in Berichten von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen vorkommen: „Weil man nicht die Kinder entwurzeln, nicht mühsam erworbene be­rufliche Positionen und Freunde aufgeben wollte; weil man dem Immigrationsland gegenüber Dankbarkeit und Wertschätzung empfand; weil Aus- sowie Einreisebewil­ligung zu erhalten anfangs mit Schwierigkeiten verbunden war, Österreich in den Nachkriegsjahren arm und besetzt war; weil die Erinnerungen an in der alten Heimat erlittenes Unrecht und Leid mit der vielfach berechtigten Angst verbunden waren, zumindest erneut auf Ablehnung zu stoßen[1] Der Antisemitismus trat nach 1945 erneut in unterschiedlichen Erscheinungsfor¬men zutage und konfrontierte die Zurückgekehrten im Alltag, auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Die halbherzigen und schleppenden „Wiedergutmachungs“-Verhandlungen trugen ein Übriges zum Gefühl des Nicht-Willkommen-Seins bei. 
Von den etwa 130.000 aus Österreich vertriebenen Jüdinnen und Juden kehrten nach dem Krieg nur einige tausend zurück, vor allem aus Palästina und Shanghai. Für viele Überlebende stellte sich weniger die Frage nach einer Rückkehr, sondern nach Auswanderung. Österreich wurde Österreich nach 1945 zum Transitland – die Überlebenden waren auf dem Weg nach Palästina/Israel, in die USA, nach Kanada, Australien oder in andere Überseeländer, wo sie sich eine politisch und wirtschaftlich sichere Zukunft erhofften.  


[1] Peter Eppel, Österreicher in der Emigration 1938 bis 1945. In: Friedrich Stadler (Hg.), Vertriebene Vernunft II. Emigration und Exil österreichischer Wissenschaft. Internationa­les Symposion 19. bis 23. Oktober 1987 in Wien, München 1988, S. 77.

Link: Videointerview mit Elisabeth Ganglberger, die 1947 mit ihren Eltern von Shanghai nach Österreich zurückgekehrt ist. URL: https://www.weitererzaehlen.at/interviews/elisabeth-ganglberger 

Weiterlesen: Helga Embacher, Eine Heimkehr gibt es nicht? Remigration nach Österreich. In: Claus-Dieter Krohn (Hg.), Jüdische Emigration. Zwischen Assimilation und Verfolgung, Akkulturation und jüdischer Identität, München 2001, S. 187–209. 



Elisabeth Modern (heute Ganglberger), links im Bild, auf der Rückkehr von Shanghai nach Europa, 1947. © Elisabeth Ganglberger / OeAD, ERINNERN:AT 


Kontinuitäten der Verfolgung und Opferanerkennung 

Kriegsende und Befreiung vom Nationalsozialismus bedeutete für viele NS-Opfer keine Stunde null: Roma und Romnja, Sinti und Sintizze, als homosexuell Verfolgte und andere Opfergruppen waren weiterhin Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt und das erlittene Unrecht wurde von Staat und Gesellschaft nicht anerkannt – häufig kämpften Opfergruppen jahrzehntelang um Anerkennung und „Entschädigung“. Das erste Opferfürsorgesetz von 1945 definierte enge Kriterien, wer als NS-Opfer galt, und berücksichtigte zunächst nur „Opfer des Kampfes“, also politisch Verfolgte, die „im Kampf für ein freies, demokratisches Österreich“ zu Schaden gekommen waren. Mit der Gesetzesnovelle von 1947 wurden auch Personen erfasst, die aufgrund ihrer Nationalität, Abstammung oder Religion verfolgt worden waren. 1988 erhielten überlebende Roma und Sinti sowie ausgesiedelte SlowenInnen das Recht auf eine Opferfürsorgerente. Erst 1995 wurden "Euthanasie"-Opfer anerkannt, noch einmal zehn Jahre später erfolgte die Anerkennung von als homosexuell Verfolgten, Deserteuren und sog. „Asozialen“ als NS-Opfer. Über den 1995 eingerichteten Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus und den 2001 eingerichteten Entschädigungsfonds erhielten NS-Opfer, ab der Jahrtausenwende auch ZwangsarbeiterInnnen, als Anerkennung des Unrechts „Gestenzahlungen“ und finanzielle Unterstützung. Viele Betroffene erlebten die Gesetzesnovellen und "Entschädigungszahlungen" nicht mehr. 

Link: Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

Frühes Gedenken an NS-Opfer und NS-Verbrechen in der Nachkriegszeit

In Österreich lassen sich unterschiedliche Erinnerungslandschaften feststellen, die sich zeitversetzt entwickelt haben – ein indirektes Ergebnis der widersprüchlichen Geschichtspolitik der Zweiten Republik. Die unmittelbare Nachkriegszeit war von einem antifaschistischen Konsens geprägt und der Widerstand gegen den Nationalsozialismus galt als „denkmalwürdig“. So entstanden bereits unmittelbar nach Kriegsende und in den Folgejahren an vielen Orten Erinnerungszeichen – Denkmäler, Gedenktafeln, Straßenbezeichnungen – an WiderstandskämpferInnen bzw. NS-Opfer. Diese Phase der Erinnerung wurde sehr schnell abgelöst vom Gedenken an die Kriegserfahrungen und das Soldatenleid und in fast allen Gemeinden entstanden Kriegerdenkmäler oder wurden an bereits bestehenden Denkmälern für die Soldaten des Ersten Weltkrieges Zusatztafeln für die Gefallenen des Zweiten Weltkriegs angebracht. Über Generationen hinweg wurden in der Folge Erinnerungsmuster tradiert, zu denen Indifferenz, Beschweigen, Wegsehen und Ablehnen gehörten. Erst die „Waldheim-Debatte“ 1986 und Fragen nach der österreichischen Verantwortung für die NS-Verbrechen markierten einen veränderten geschichtspolitischen und erinnerungskulturellen Umgang mit dem Nationalsozialismus, der die „Opferthese“ infrage stellte und korrigierte. 

Link: Digitale Erinnerungslandschaft Österreich: www.erinnerungslandschaft.at

Weiterlesen: Heidemarie UHL, Vom Opfermythos zur Mitverantwortungsthese: NS-Herrschaft, Krieg und Holocaust im „österreichischen Gedächtnis“ In: Transformationen gesellschaftlicher Erinnerung. Studien zur österreichischen Gedächtnisgeschichte, Wien 2005, S. 50-85. 



Denkmal für die 125 hingerichteten, erschossenen, in Haftanstalten und Konzentrationslagern ums Leben gekommenen WiderstandskämpferInnen aus dem Bezirk Leoben, 1947. Foto: © Sabrina Melcher