9. Dezember – Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer von Genoziden und zur Genozid-Prävention

Die Vereinten Nationen haben 2015 den 09. Dezember zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Verbrechens des Völkermordes und ihrer Würde und der Verhütung dieses Verbrechens“ ernannt.

Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Völkermord-Konvention. Die Konvention trat am 12. Jänner 1951 in Kraft, sie entstand unter dem starken Eindruck des Holocausts und wurde mit dem Ziel der internationalen Staatengemeinschaft Genozide in Zukunft zu verhindern erlassen. Österreich ist der Konvention am 27. Feber 1958 beigetreten.

 

Die Konvention ist historisch der erste internationale Vertrag im Bereich Menschenrechte der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde. Sie signalisiert das Engagement der internationalen Staatengemeinschaft für ein „Nie wieder!“ und lieferte die erste internationale Definition des Begriffes Völkermord/Genozid. Maßgeblich beteiligt an der Erstellung der Konvention war der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin. Lemkin floh nach dem Deutschen Überfall auf Polen 1939 in die USA, fast seine gesamte Familie wurde im Holocaust ermordet. Bereits in den 1920er Jahren, unter dem Eindruck des Genozides an den Armeniern, befasste sich der Rechtswissenschaftler mit dem Thema Völkermord.

Auszug aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

In Anerkennung der Tatsache, daß Völkermord der Menschheit in allen Zeiten der Geschichte große Verluste zugefügt hat, und in der Überzeugung, daß zur Befreiung der Menschheit von einer solch verabscheuungswürdigen Geißel internationale Zusammenarbeit erforderlich ist,

sind die vertragschließenden Parteien hiermit wie folgt übereingekommen:

Artikel I: Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, daß Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist; sie verpflichten sich zu seiner Verhütung und Bestrafung.

Artikel II: In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

    (a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

    (b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

    (c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

    (d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

    (e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

    Artikel III: Die folgenden Handlungen sind zu bestrafen:

    (a) Völkermord,

    (b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord,

    (c) unmittelbare und öffentliche Aufhetzung zur Begehung von Völkermord,

    (d) Versuch, Völkermord zu begehen,

    (e) Teilnahme am Völkermord.

 Artikel IV: Personen, die Völkermord oder eine der sonstigen in Artikel II aufgeführten Handlungen begehen, sind zu bestrafen, gleichviel ob sie regierende Personen, öffentliche Beamte oder private Einzelpersonen sind.

 

Seit 2015 ein Gedenktag

Zum Gedenktag 2020 ruft UN Generalsekretär António Guterres zu einem weltweitem Waffenstilstand auf. Gleichzeitig betont Guterres die gesellschaftliche Verantwortung aller Genozide vorzubeugen: „Ultimately, preventing genocide involves all of society. It is crucial that we all join hands to defend the principles of equality and human dignity and to repair the fissures and polarization that are so prevalent in our societies today”, so Guterres.

Video der UN zum Gedenktag 2020

Entschließung der Generalversammlung 2015

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen bittet alle  Mitglied-  und  Beobachterstaaten,  alle  Organisationen  des  Systems der Vereinten Nationen und anderen internationalen  und  regionalen  Organisationen  sowie  die  Zivilgesellschaft,  einschließlich  nichtstaatlicher  Organisationen  und  Privatpersonen,  den  Internationalen  Tag  zu  begehen,  um  die  Konvention  über  die  Verhütung  und  Bestrafung des Völkermordes2 und ihre Rolle bei der Bekämpfung und Verhütung des darin definierten  Verbrechens  des  Völkermordes  bekannter  zu  machen  und  seiner  Opfer  zu  geden-ken und sie zu ehren.

Links

Konvention  über  die  Verhütung  und  Bestrafung des Völkermordes: Deutsche Version - Link | Englische Version: - Link

UN Generalsekretär António Guterres zum Gedenktag 2020: - Link

Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Gedenktag: - Link

Website der Vereinten Nationen zum Gedenktag: - Link